Gutsch Consulting GmbHDr. Ruth Christine Gutsch

AGB

Entwurf. Die Fristen und Prozentsätze sind Vorschläge und geschäftliche Entscheidungen, die Sie festlegen müssen. Vor dem Livegang juristisch prüfen lassen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

Diese Bedingungen gelten für alle Trainings-, Workshop-, Referats- und Beratungsleistungen der Gutsch Consulting GmbH, Basel. Abweichende Bedingungen der Auftraggeberin gelten nur, soweit sie schriftlich vereinbart wurden.

2. Vertragsschluss

Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Auftragsbestätigung oder der beidseitig unterzeichneten Offerte zustande. Inhalte, Termine, Dauer und Teilnehmerzahl richten sich nach der Offerte.

3. Honorar und Zahlung

Das Honorar richtet sich nach der Offerte und versteht sich exklusive / inklusive Mehrwertsteuer. Rechnungen sind innert 30 Tagen ohne Abzug zahlbar. Bei mehrmonatigen Mandaten wird nach Vereinbarung in Teilbeträgen fakturiert.

4. Reise- und Nebenkosten

Reise-, Übernachtungs- und Materialkosten werden nach effektivem Aufwand zusätzlich verrechnet, sofern in der Offerte nicht anders vereinbart.

5. Absage und Verschiebung

Absagen bedürfen der Schriftform. Bei Absage durch die Auftraggeberin werden fällig: bis 30 Tage vor Beginn keine Kosten, 30 bis 14 Tage vorher 50 Prozent, weniger als 14 Tage vorher 100 Prozent des vereinbarten Honorars. Bereits angefallene Reise- und Vorbereitungskosten werden in jedem Fall verrechnet. Ein einmaliges Verschieben ist bis 30 Tage vor Beginn kostenfrei möglich, sofern ein Ersatztermin gefunden wird.

6. Absage durch die Gutsch Consulting GmbH

Bei Krankheit, Unfall oder höherer Gewalt kann ein Termin verschoben werden. Bereits geleistete Zahlungen für nicht erbrachte Leistungen werden zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

7. Unterlagen und Urheberrecht

Alle Schulungsunterlagen, Konzepte und Materialien bleiben geistiges Eigentum der Gutsch Consulting GmbH. Sie dürfen von den Teilnehmenden intern genutzt, jedoch ohne schriftliche Zustimmung weder vervielfältigt noch an Dritte weitergegeben oder für eigene Schulungen verwendet werden. Aufzeichnungen von Veranstaltungen bedürfen der vorgängigen Zustimmung.

8. Vertraulichkeit

Beide Parteien behandeln alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Informationen vertraulich. Diese Pflicht gilt über das Ende des Auftrags hinaus. Die Gutsch Consulting GmbH darf die Auftraggeberin nur nach Zustimmung als Referenz nennen.

9. Haftung

Die Haftung beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit und der Höhe nach auf das vereinbarte Honorar des betreffenden Auftrags. Eine Haftung für den wirtschaftlichen Erfolg der vermittelten Inhalte oder für das Bestehen von Zertifizierungsprüfungen wird ausgeschlossen.

10. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt Schweizer Recht. Gerichtsstand ist Basel.